Foto von Sharon Mollerus, Wikimedia Commons, CC BY 2.0
Hotels an der Riviera Romagnola
All-inclusive-Hotels
All-inclusive ist eine Angebotsform, bei der mehrere Leistungen im Aufenthaltspreis zusammengefasst sind. Eine offizielle Definition gibt es jedoch nicht. In Emilia-Romagna sieht das regionale Muster der Preistabelle Einträge für Halbpension und Vollpension vor, aber keine eigene Zeile für All-inclusive. Die enthaltenen Leistungen legt das jeweilige Angebot fest.
Getränke, Bar und Verpflegung außerhalb der Mahlzeiten
Im regionalen Muster sind bei Vollpension die Getränke ausgeschlossen. Bei All-inclusive geht es deshalb vor allem um Leistungen, die darüber hinausgehen: Getränke zu den Mahlzeiten, an der Bar, Zwischenmahlzeiten und gegebenenfalls Lunchpakete.
Entscheidend sind wenige konkrete Fragen: Welche Getränke sind enthalten, nur zu den Mahlzeiten oder auch an der Bar, zu welchen Zeiten und mit welchen Mengenbegrenzungen? Nicht aufgeführte Speisen und Getränke bleiben kostenpflichtig. Die regionalen Vorschriften verlangen, dass Leistungen, die nicht im Preis enthalten sind, ausdrücklich mit ihren Kosten angegeben werden.
Strand, Pool und Aktivitäten
Die Badeverordnung der Emilia-Romagna regelt die Strandbäder, aber nicht deren Vereinbarungen mit Hotels. Ein im Paket enthaltener Sonnenschirm beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Hotel und einem Strandbad, das weiterhin seine eigene Preistabelle aushängt. Ein Angebot mit Strandleistungen nennt die Anzahl der Ausstattungsgegenstände, das Strandbad und die gültigen Tage einschließlich An- und Abreisetag. Für die erste Reihe und zusätzliche Ausstattung kann ein Aufpreis anfallen.
Für Pool, Animation und Kinderangebote gelten eigene Saisonzeiten, Öffnungszeiten und Altersgrenzen, die im Angebot gesondert beschrieben werden. Bei eingeschränkter Mobilität führt der Ratgeber zu Hotels für Menschen mit Behinderungen Fragen zu Zimmer, Bad und Weg zum Meer auf.
Quellen: Regione Emilia-Romagna, determinazione n. 20997/2016 zu den Mustern der Preistabellen und ordinanza balneare n. 1/2019 in der Fassung der determinazione n. 8398 vom 29. April 2026, abgerufen am 10. Oktober 2026.
Die drei Verpflegungsarten im Vergleich
| Merkmal | Halbpension | Vollpension | All-inclusive |
|---|---|---|---|
| Enthaltene Mahlzeiten | Frühstück und eine Hauptmahlzeit, Mittag- oder Abendessen | Frühstück, Mittag- und Abendessen | die im Angebot aufgeführten Mahlzeiten |
| Eintrag in der regionalen Preistabelle | „1/2 pensione“, pro Person und Tag, ohne Getränke | „pensione completa“, pro Person und Tag, ohne Getränke | kein eigener Eintrag |
| Die erste wichtige Frage | Mittag- oder Abendessen und ob ein Wechsel möglich ist | mit welcher Mahlzeit der Aufenthalt beginnt und endet | welche Getränke und welche Verpflegung außerhalb der Mahlzeiten enthalten sind |
Wer viel Zeit außerhalb des Hotels verbringt, kann das Angebot mit Halbpension vergleichen. Wie sich der Gesamtbetrag eines Angebots zusammensetzt und welche Regeln für ausgehängte Preise und Beschwerden gelten, erläutert die Seite zur Vollpension.
Die Gegenden und die jeweilige kommunale Kurtaxe sind auf den Seiten zu den Urlaubsorten beschrieben: Hotels in Riccione, Hotels in Rimini, Hotels in Misano Adriatico, Hotels in Cattolica, Hotels in Gabicce Mare, Hotels in Cesenatico, Hotels in Bellaria Igea Marina, Hotels in Milano Marittima und Hotels in Cervia.